Kassenprüfbericht für den Verein — Vorlage und Anleitung
Die Kassenprüfer sind das Kontrollorgan der Mitglieder: Sie prüfen die Kassenführung des Vorstands und empfehlen der Versammlung, ihn zu entlasten — oder eben nicht. Der Prüfbericht hält fest, was geprüft wurde und was dabei herauskam. Ohne ihn ist die Entlastung ein Blindflug.
Was die Kassenprüfer prüfen
Die Prüfung ist eine Rechnungsprüfung, keine Zweckmäßigkeitsprüfung: Ob eine Ausgabe klug war, entscheidet die Versammlung — die Prüfer stellen fest, ob sie ordnungsgemäß verbucht ist. Konkret:
- Belegprüfung — existiert zu jeder Buchung ein Beleg, und stimmen Betrag, Datum und Empfänger überein? Bei kleinen Vereinen vollständig, bei größeren stichprobenweise; dann gehört in den Bericht, wie die Stichprobe gezogen wurde.
- Bestandsabgleich — stimmen Anfangs- und Endbestand mit Kontoauszügen und gezählter Bargeldkasse überein, und schließt der Anfangsbestand an den Vorjahresbericht an?
- Rechnerische Richtigkeit — Anfangsbestand plus Einnahmen minus Ausgaben ergibt den Endbestand.
- Satzungsmäßigkeit — decken sich die Ausgaben mit dem Vereinszweck? Bei gemeinnützigen Vereinen wiegt das doppelt, denn zweckfremde Mittel gefährden die Gemeinnützigkeit.
Was in den Bericht gehört
Verein und Geschäftsjahr, Datum und Ort der Prüfung, die Namen der Prüfer, die geprüften Unterlagen (Kassenbuch, Belege, Kontoauszüge, Vorjahresbericht), der Prüfungsumfang, die Feststellungen zu den vier Punkten oben — und das Ergebnis: Beanstandungen mit Benennung, oder die ausdrückliche Empfehlung, den Vorstand zu entlasten. Unterschrieben von beiden Prüfern.
Die häufigsten Fehler
- Prüfer prüfen die eigene Arbeit. Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören — sonst ist die Prüfung wertlos und die Entlastung angreifbar.
- „Alles in Ordnung” ohne Prüfungsumfang. Ein Bericht, der nicht sagt, was geprüft wurde, trägt nichts. Stichprobe ist zulässig, muss aber benannt sein.
- Die Prüfung findet am Versammlungsabend statt. Belege lassen sich in einer Stunde nicht prüfen. Zwei bis drei Wochen vorher terminieren, damit Rückfragen an den Kassenwart noch möglich sind.
- Beanstandung ohne Konsequenzempfehlung. Wer etwas findet, sollte auch sagen, was zu tun ist: Beleg nachreichen, Buchung korrigieren, Entlastung zurückstellen.
Prüfbericht und Kassenbericht
Der Kassenbericht ist die Rechenschaft des Vorstands, der Prüfbericht das Urteil der Prüfer darüber — zwei Dokumente, zwei Absender. Am leichtesten prüft es sich, wenn das Kassenbuch laufend und mit Belegen geführt wurde: Wer es in Pertono führt, gibt den Prüfern Buchungen und Belegfotos in einem — nachvollziehbar statt Schuhkarton.