SEPA-Lastschriftmandat für den Verein — Vorlage und Anleitung
Ohne Mandat keine Lastschrift: Das SEPA-Lastschriftmandat ist die schriftliche Erlaubnis des Mitglieds, den Beitrag von seinem Konto einzuziehen. Es ist das Dokument, das der Verein bei einer Rückfrage der Bank vorlegen muss — und eines der wenigen Vereinsformulare, bei denen der Wortlaut nicht frei gestaltbar ist.
Die drei Bausteine, die vor dem ersten Einzug stehen
- Gläubiger-Identifikationsnummer — die bundesweit eindeutige Kennung des Vereins als Lastschrift-Einreicher. Sie wird kostenlos bei der Deutschen Bundesbank beantragt (online, auf den Verein als Gläubiger) und gilt dauerhaft. Ohne sie nimmt keine Bank eine Lastschriftdatei an.
- Mandatsreferenz — die vereinsinterne Nummer, die jedes Mandat eindeutig macht, etwa die Mitgliedsnummer mit Präfix. Sie muss auf dem Mandat stehen oder dem Mitglied nachträglich mitgeteilt werden — die Vorlage sieht beides vor.
- Der verbindliche Mandatstext. Die Ermächtigung und der Hinweis auf die achtwöchige Erstattungsfrist sind vorgegebene Formulierungen — sie stehen wörtlich in der Vorlage und sollten nicht umformuliert werden.
Vor jedem Einzug: die Vorabankündigung
Das Mitglied muss vor der Belastung wissen, wann welcher Betrag eingezogen wird — die Pre-Notification, standardmäßig 14 Kalendertage vorher. Die Frist darf verkürzt werden, wenn das vereinbart ist; die Vorlage enthält dafür den üblichen Passus. Praktisch genügt bei gleichbleibenden Beiträgen eine einmalige Ankündigung mit Betrag, Rhythmus und ungefährem Einzugstermin.
Die häufigsten Fehler
- Alte Einzugsermächtigungen weiterverwenden, ohne sie zu prüfen. Ermächtigungen aus der Vor-SEPA-Zeit gelten zwar fort, aber nur, wenn die Umdeutung korrekt mitgeteilt wurde — bei Unsicherheit ist ein frisches Mandat der sauberere Weg.
- Mandat ohne Unterschrift. Das Basis-Mandat braucht die Unterschrift des Kontoinhabers — der nicht das Mitglied sein muss (Eltern bei Jugendlichen).
- Mandate nicht auffindbar. Die Bank kann bis zu 13 Monate nach Belastung den Mandatsnachweis verlangen. Mandate gehören geordnet aufbewahrt, solange eingezogen wird — und danach noch bis zum Ablauf der Fristen.
- Mandatsreferenz doppelt vergeben. Jede Referenz nur einmal; bei einem neuen Mandat desselben Mitglieds eine neue Referenz vergeben.
Vom Mandat zum Beitragslauf
Das Mandat ist die Erlaubnis, der Beitragslauf ihr Gebrauch: Pertono verwaltet Mandate samt Referenz je Mitglied und erzeugt daraus die SEPA-Datei (pain.008), die der Kassenwart im Online-Banking des Vereins hochlädt — das Vereinskonto bleibt das Vereinskonto, ein Zahlungsdienstleister ist nicht nötig. Die IBAN legt Pertono dabei verschlüsselt ab, nicht als Klartext in einer Tabelle.