SEPA-Lastschriftmandat für den Verein — Vorlage und Anleitung

Ohne Mandat keine Lastschrift: Das SEPA-Lastschriftmandat ist die schriftliche Erlaubnis des Mitglieds, den Beitrag von seinem Konto einzuziehen. Es ist das Dokument, das der Verein bei einer Rückfrage der Bank vorlegen muss — und eines der wenigen Vereinsformulare, bei denen der Wortlaut nicht frei gestaltbar ist.

Die drei Bausteine, die vor dem ersten Einzug stehen

  1. Gläubiger-Identifikationsnummer — die bundesweit eindeutige Kennung des Vereins als Lastschrift-Einreicher. Sie wird kostenlos bei der Deutschen Bundesbank beantragt (online, auf den Verein als Gläubiger) und gilt dauerhaft. Ohne sie nimmt keine Bank eine Lastschriftdatei an.
  2. Mandatsreferenz — die vereinsinterne Nummer, die jedes Mandat eindeutig macht, etwa die Mitgliedsnummer mit Präfix. Sie muss auf dem Mandat stehen oder dem Mitglied nachträglich mitgeteilt werden — die Vorlage sieht beides vor.
  3. Der verbindliche Mandatstext. Die Ermächtigung und der Hinweis auf die achtwöchige Erstattungsfrist sind vorgegebene Formulierungen — sie stehen wörtlich in der Vorlage und sollten nicht umformuliert werden.

Vor jedem Einzug: die Vorabankündigung

Das Mitglied muss vor der Belastung wissen, wann welcher Betrag eingezogen wird — die Pre-Notification, standardmäßig 14 Kalendertage vorher. Die Frist darf verkürzt werden, wenn das vereinbart ist; die Vorlage enthält dafür den üblichen Passus. Praktisch genügt bei gleichbleibenden Beiträgen eine einmalige Ankündigung mit Betrag, Rhythmus und ungefährem Einzugstermin.

Die häufigsten Fehler

Vom Mandat zum Beitragslauf

Das Mandat ist die Erlaubnis, der Beitragslauf ihr Gebrauch: Pertono verwaltet Mandate samt Referenz je Mitglied und erzeugt daraus die SEPA-Datei (pain.008), die der Kassenwart im Online-Banking des Vereins hochlädt — das Vereinskonto bleibt das Vereinskonto, ein Zahlungsdienstleister ist nicht nötig. Die IBAN legt Pertono dabei verschlüsselt ab, nicht als Klartext in einer Tabelle.