Beitragsordnung für den Verein — Muster und Anleitung
Die Beitragsordnung regelt, wer wie viel zahlt, wann und wie — ohne dass für jede Beitragsanpassung die Satzung geändert und das Registergericht bemüht werden muss. Genau darin liegt ihr Wert, und genau dort liegt auch die juristische Stolperstelle.
Satzung und Beitragsordnung — wer darf was
Die Pflicht zur Beitragszahlung muss in der Satzung stehen. Die Höhe und die Einzelheiten dürfen in eine Beitragsordnung ausgelagert werden — aber nur, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt und sagt, welches Organ die Ordnung beschließt (Mitgliederversammlung oder Vorstand). Fehlt diese Ermächtigung, ist die schönste Beitragsordnung unwirksam, und der Beitragseinzug steht auf Sand. Also vor dem Ausfüllen: den Beitragsparagrafen der eigenen Satzung lesen.
Was das Muster regelt
- Beitragsgruppen — Erwachsene, Jugendliche, Familien, Ermäßigte, Fördermitglieder, mit Betrag je Gruppe
- Aufnahmegebühr, falls erhoben
- Fälligkeit und Zahlungsweise — Jahres- oder Halbjahresbeitrag, Einzug per SEPA-Lastschrift als Regelweg, Beginn und Ende der Beitragspflicht bei Ein- und Austritt während des Jahres
- Ermäßigung und Erlass — wer entscheidet, auf welchen Antrag
- Säumnis — Erinnerung, Mahnung, Kosten von Rücklastschriften
- Inkrafttreten und Beschlussdatum
Die häufigsten Fehler
- Beträge in der Satzung. Dann kostet jede Anpassung eine Satzungsänderung mit Notar und Registergericht. Beim nächsten ohnehin anstehenden Satzungsupdate die Delegation einbauen.
- Beitragsordnung vom falschen Organ beschlossen. Der Vorstand beschließt eine Ordnung, obwohl die Satzung das der Versammlung vorbehält — der Klassiker, der erst beim Streit über eine Erhöhung auffällt.
- Stichtage vergessen. Wer im November eintritt: voller Jahresbeitrag, anteilig oder beitragsfrei? Ohne Regelung entscheidet der Einzelfall — und das gibt Diskussionen.
- Rücklastschriftkosten nicht geregelt. Die Bank belastet dem Verein 3 bis 5 € je Rücklastschrift; ohne Regelung bleibt er darauf sitzen.
Von der Ordnung zum Einzug
Die Beitragsordnung ist das Regelwerk, der Beitragseinzug per SEPA-Lastschrift seine Umsetzung. In Pertono werden die Beitragsgruppen als Beitragsklassen hinterlegt — der Beitragslauf rechnet Ermäßigungen und anteilige Beiträge dann selbst, statt dass der Kassenwart sie je Mitglied nachschlägt.
Muster, keine Rechtsberatung: Beträge, Gruppen und Fristen an die eigene Satzung anpassen und vom zuständigen Organ beschließen lassen.